Eigentlich ist es ja eine tolle Sache, wenn der Nachwuchs gelegentlich bei seinem besten Freund oder seiner besten Freundin übernachten möchte. Das zeugt von seiner Selbstständigkeit, seinem Selbstvertrauen und seiner Abenteuerlust. Und in noch sehr jungen Jahren zudem von seiner gehörigen Portion Mut. Das beweist überdies echte Freundschaft und Vertrauen. Und besonders für Einzelkinder ist so eine Übernachtung eine schöne, spannende Sache. Denn so können diese das erleben, was sonst Geschwistern vorbehalten ist. Abends gemeinsam mit einem anderen Kind einen Film schauen mit Popcorn auf dem Sofa. Und danach die halbe Nacht unter der Bettdecke flüstern.
Zu guter Letzt: Auch für Eltern hat es natürlich seine Vorteile, wenn der Wohlfühlfaktor des eigenen Kindes bei einer „Gastfamilie“ groß ist. Das erlaubt einem als Mama und Papa schließlich, abends auch mal länger auszugehen, während man den Nachwuchs gut versorgt weiß.
Und warum dann anfangs das „eigentlich“ am Satzanfang? Wo es doch augenscheinlich so viele gute Argumente gibt, die für den Übernachtungsbesuch sprechen?
Ganz einfach: Weil so ein Unterfangen trotz aller Freude seitens der Kinder eben auch mit viel Hantier für Eltern verbunden ist. Und darum löst die kindliche Frage, ob man an das gemeinsame nachmittägliche Spielen mit Freund oder Freundin nicht auch noch die Nacht „dranhängen“ könnte, nicht unbedingt Begeisterung bei Mamas und Papa aus.
Für Eltern des Übernachtungsgastgebers bedeutet dies schließlich mitunter, spontan einen Schlafplatz einrichten zu müssen. Das Kinderzimmer aufzuräumen, ein Bett zu beziehen – und womöglich eigene Pläne zur Abendgestaltung über den Haufen zu werfen.
Die Eltern des Besucherkindes sind dabei nicht unbedingt feiner raus. Sie müssen auf die Schnelle Allerlei zusammenpacken. Und sollten dennoch nichts im Gepäck vergessen, um sich später nicht noch einmal auf den Weg machen zu müssen. Kleidung für den nächsten Tag darf dabei ebenso wenig im Übernachtungsrucksack fehlen wie die Zahnbürste. Mitunter gehört neben dem Schlafanzug auch ein Schlafsack dazu. Und wer den Gastgebereltern besonders viel Arbeit ersparen möchte, kutschiert das eigene Kind mitsamt komplettem Bettzeug zu Freund oder Freundin.
Trotz dieses – überschaubaren – Aufwands sollte man Kindern jedoch die Chance auf diese tollen Momente der Freundschaft ermöglichen! Und man kann sich durchaus das Leben einfacher machen, indem man stets auf spontanen Übernachtungsbesuch bestens eingestellt ist. Wie das gelingt?
Auf „Gastgeberseite“, indem…
… man – sofern der Platz es im Kinderzimmer erlaubt – eine zweite Schlafmöglichkeit dauerhaft vorsieht. Beispielsweise in Form von Schlafcouch, Schlafsessel oder einer zweiten, herausziehbaren Matratze in einer Schublade unter dem eigentlichen Bett.
… man eine Garnitur frisch bezogenen Bettzeugs stets griffbereit hat. Wenig Platz nimmt diese weg, wenn man Decke und Kissen auf ein Minimum „geschrumpft“ in speziellen Vakuumbeuteln aufbewahrt. Weitere Vorteile: Das Bettzeug staubt nicht ein und ist sicher vor Milben geschützt.
… man bügelfreie Bettwäsche kauft. Denn Waschen und Beziehen der Bettwäsche ist im Verhältnis zum Bügeln doch schnell erledigt.
Als Eltern des „Übernachtungskindes“, indem…
… man immer alles griffbereit hält für spontane Auswärtsübernachtungen. Den Schlafsack verstaut man besser im Kinderzimmer anstatt im Keller, wo man ihn womöglich erst suchen muss.
… man das Kind früh zur Selbstständigkeit erzieht. Wer woanders übernachten kann, kann sicherlich auch schon seinen Teil zum Packen seines Rucksacks leisten. Ein griffbereiter Spickzettel darin oder eine laminierte Checkliste außen am Schlafsack helfen, dass das Kind dabei nichts vergisst.
Wichtiges auf dieser Liste: Schlafanzug, Schmusetuch oder Lieblingskuscheltier, Zahnbürste und Zahnpasta. Unverzichtbar: Unterwäsche und Socken für den nächsten Tag. Eventuell dazu ein kleines Gästehandtuch, um die anfallende Wäsche bei der Gastgeberfamilie zu minimieren, einen Beutel für Schmutzwäsche und Wechselkleidung. Und kleine Zahnspangenträger vergessen natürlich die Zahnspange nicht!
Generell kann man dazu seine elterlichen Nerven schonen, indem man für jeden Übernachtungsbesuch stets dieselben klaren Regeln gelten lässt.
Und wenn die Kinder sich nicht dran halten? Dann ist eben auf unbestimmte Zeit erst einmal „Übernachtungspause“.
Zum Beispiel kann Regel Nummer 1 lauten: Auch bei gemeinsamem Nächtigen wird die Nacht nicht zum Tag gemacht!
Denn zu wenig Schlaf bedeutet Müdigkeit am nächsten Tag. Und in Folge derer Quengelei und schlechte Laune.
Regel Nummer 2: Ruhe!
Denn auch Eltern wollen nachts gut und am Wochenende mal lange schlafen! Also bitte kein nächtliches Getuschel und Herumgeistern. Und auch morgens sind Schleichen und Flüstern angesagt. Denn erfahrungsgemäß sind selbst die ansonsten größten Langschläfer plötzlich in aller Frühe hellwach, wenn sie Übernachtungsbesuch in ihrem Kinderzimmer beherbergen.
Regel Nummer 3: Es gelten keine Sonderregeln, wenn Übernachtungsgäste da sind!
Das Kinderzimmer wird nicht in ein Schlachtfeld verwandelt. Die Zähne werden genauso gründlich geputzt wie sonst auch. Und auch wenn Kinder überdreht und aufgekratzt sind in dieser besonderen Situation, halten sich alle an die Familienregeln. So ist beispielsweise auch weiterhin das Rennen auf der Treppe verboten. Beim Essen albert niemand herum. Und niemand isst aus seiner Chipstüte auf dem hellen Sofa.
Regel Nummer 4: Am nächsten Morgen räumen alle gemeinsam auf!
Und zwar rechtzeitig! Sprich: Bevor abholende Eltern vor der Tür stehen, um ihr müdes, aber fröhliches Kind wieder in Empfang zu nehmen.
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