Sechs lange Wochen Sommerferien! Viel Zeit zum Entspannen, Ausschlafen und Faulenzen.
Und/oder, um sich mit einem Ferienjob ein paar Euro für Hobby oder späteres Studium, die nächste Urlaubsreise oder zur Erfüllung lang gehegter Wünsche hinzu zu verdienen?
Aber wo finden Schüler den idealen Ferienjob und wie viel Arbeit ist in der Freizeit erlaubt?
Ab welchem Alter dürfen Schüler ihr Taschengeld mit eigener Arbeit aufbessern, welche Tätigkeiten sind verboten und wann heißt es in welchem Alter spätestens „Feierabend!“?
Zählt der Zusatzverdienst eigentlich zum Familieneinkommen, muss das erzielte Einkommen gleich versteuert werden und gibt es etwas in Bezug auf das Kindergeld zu beachten?
Viele Fragen, die vor dem ersten Arbeitstag zu klären sind.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Oktober 2007 eine umfassende Broschüre herausgegeben, die Antworten auf rechtliche Fragen rund um das Thema Jugendarbeit und Kinderarbeitsschutz liefert.
Die Publikation „Klare Sache – Jugendarbeitsschutz und Kinderarbeitsschutzverordnung“ steht zum kostenlosen Download als PDF bereit und kann darüber hinaus frei Haus und unentgeltlich angefordert werden.
Weitere Links zum Thema gibt es hier:
– von der RP-online in einem Artikel mit dem Titel „Was ist beim Nebenjob zu beachten?“ mit besonderem Augenmerk auf die Einkommensgrenzen für BAföG- und Sozialgeldempfänger
(Stand: Juni 2007)
– in einem informativen Artikel unter dem Titel „Tipps: Ferienjobs für Schüler“ auf den Internetseiten des WDR 2
(Stand: Juni 2007)
– beim WDR.de unter dem Titel „Eigeninitiative zahlt sich aus“ zum Thema, wie und wo man einen Ferienjob findet
(Stand: Juni 2006)
– von der Stiftung Warentest unter dem Titel „Ohne Moos nix los“ zum Thema Arbeitszeiten, Arbeitsdauer und Beschäftigungsformen für Schüler und Jugendliche
(Stand: April 2005)