Für viele Erstklässler beginnt dieser Tage die Schule, gleichzeitig damit auch für viele Eltern nach etlichen Jahren wieder ein bisschen „Schulalltag“:
Pausenbrote schmieren, Hausaufgaben nachsehen, Kontakte zu Lehrern und anderen Eltern aufbauen und pflegen und nicht zuletzt die Teilnahme an Elternabenden werden alltäglich, wenn das erste Kind ein stolzer ABC-Schütze geworden ist.
Nicht lange wird es dauern, bis die erste Einladung zur „Klassenpflegschaftsversammlung“ ins Haus flattert, auf deren Tagesordnung der Punkt „Wahlen der Elternvertreter“ steht und die in vielen Haushalten Fragen aufwerfen wird:
„Was machen Elternvertreter eigentlich und was genau ist eine Klassenpflegschaft?“
Die Begrifflichkeiten rund um gewählte Elternämter und Schulgremien können auf den ersten Blick verwirrend sein und auch, was die Bekleidung dieser Ämter mit sich bringt, ist nicht nur vielen „Neulingseltern“ unklar.
Wer jedoch Lust und Zeit hat, aktiv und verantwortungsvoll das Leben an der Schule des eigenen Kindes mitzugestalten, sollte sich davon nicht abschrecken lassen und sich ein wenig Zeit nehmen, sich über mögliche Aufgaben innerhalb der Elternschaft zu informieren.
Die Begriffe, denen Eltern am ehesten begegnen werden, sind sicherlich:
Der „Elternabend“
Was gemeinhin als „Elternabend“ bezeichnet wird, heißt offiziell „Klassenpflegschaftsversammlung“ und bezeichnet ein – in der Regel – abendliches Treffen von Lehrern und Eltern einer Schulklasse.
Die üblichen Themen auf der Tagesordnung sind: Wahl der Elternvertreter, geplante Lerninhalte des kommenden Schuljahres, Organisation von Ausflügen, Klassenfahrten, andere Termine im Schuljahr und generell Organisatorisches wie Anschaffungen (aus der Klassenkasse) etc. .
Die „Klassenpflegschaft“
Die Eltern aller Kinder aus einer Klasse bilden gemeinsam die Klassenpflegschaft.
Der/die „Vorsitzende der Klassenpflegschaft“
Aus der Gemeinschaft der versammelten Eltern wird bei der Klassenpflegschaftsversammlung ein/e Vorsitzende(r) samt Stellvertreter(in) gewählt. Diese beiden sind damit die Elternvertreter ihrer Klasse.
Aufgaben der/des Klassenpflegschaftsvorsitzenden
Die Aufgaben der Klassenpflegschaftsvertreter sind vielfältig.
Unter anderem umfassen sie:
- Die Vermittlung zwischen Eltern und Lehrern (auch bei auftretenden Konflikten),
- Die Teilnahme an den Sitzungen der Klassenkonferenz und der Schulpflegschaft,
- Die Planung der nächsten Klassenpflegschaftssitzung (in Absprache mit den Lehrern) und Leitung derselben
- Die Organisation von „Elternstammtischen“, bei denen Eltern (und Lehrer) sich in der Regel abends und außerhalb der Schule treffen, um über schulische Themen und „Gott und die Welt“ zu unterhalten
Natürlich gibt es viel mehr über dieses große Themengebiet zu wissen und nachzulesen.
Die folgenden Links geben umfangreiche, weiterführende Informationen für alle interessierten Eltern:
1.) „Das ABC der Elternmitwirkung – Infos zu Gremien, Wahlen, Elternverbänden“ – Wie der Name schon sagt, geht es in dieser umfassenden Broschüre des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen darum, wie Eltern aktiv in Schulen mitwirken können. Neben Informationen zu den Aufgaben der einzelnen Gremien und Wahlverfahren enthält sie Kontaktadressen von mitgestaltenden Elternverbänden in NRW. (Stand: 16.10.2017)
2.) Mehr zum Begriff „Elternvertretung“ lässt sich online in den einzelnen Schulgesetzen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland nachschlagen. (Stand: 16.10.2017)
4 Kommentare
vielen dank für diesen artikel.1. kind 1. klasse 1. elternabend und ich habe mich für diesen job wählen lassen ohne zu wissen was da auf mich zu kommt!! jetzt ist einiges klarer und ich kann mich in die arbeit stürzen!!
Hallo,
wer hat Interesse, sich an meiner Fragebogen- Aktion im Rahmen meiner Doktorarbeit an der Uni Köln zum Thema: Wie zufrieden sind Eltern mit der Beratungsarbeit an Schulen? teilzunehmen? Ich würde mich sehr über Ihr/ Euer Interesse freuen
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