Familien mit Kindern dürfen sich 2017 über ein erhöhtes Kindergeld freuen. Zu Beginn des laufenden Jahres wurden die Familienleistungen Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss aufgestockt. Den Anspruch auf Kindergeld haben alle Familien mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Dabei kommt es nicht auf das Einkommen der Eltern an. Lediglich nach der Anzahl der Kinder staffelt sich diese Leistung und wird immer nur an eine erziehungsberechtigte Person ausgezahlt. Bei getrenntlebenden Eltern bekommt derjenige die Auszahlung, in dessen Haushalt das Kind den überwiegenden Teil des Jahres lebt. Doch welche Regeln gelten noch, wie hoch ist das aktuelle Kindergeld und welche Auszahlungstermine sind zu beachten?
Regeln für das Kindergeld 2017
Für die Kindergeld Auszahlungstermine und deren Voraussetzungen gelten folgende Bedingungen: Anspruch auf Kindergeld können nicht nur leibliche Elternteile erheben, sondern auch die Großeltern sowie Pflege- und Stiefeltern, sobald sie dem Kind anstelle der leiblichen Eltern ständigen Unterhalt gewähren. Für alle sind die zusätzlichen Familienleistungen wichtig, in vielen Fällen sogar notwendig, um monatlich über die Runden zu kommen. Dabei gibt es Kindergeld für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr, für Kinder ohne Ausbildungsplatz bis zum 25. Lebensjahr sowie für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr.
Alle Eltern und Erziehungsberechtigten bzw. unterhaltsgebenden Personen können das Kindergeld schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Von dieser wird später regelmäßig das Geld an einen Elternteil ausgezahlt. Auch rückwirkende Leistungen können für das gesamte Kalenderjahr beantragt werden. In besonderen Fällen werden rückwirkende Familienleistungen auch bis zu einem Zeitraum von vier Jahren ausgezahlt bzw. anerkannt. Hier gilt der Grundsatz: immer die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten im Auge behalten sowie die Finanzsituation der Familie.
Wie hoch ist das Kindergeld 2017?
Zu Beginn des Jahres 2017 wurde das Kindergeld um je zwei Euro erhöht. Somit erhalten Eltern für das erste und zweite Kind monatlich jeweils 192,00 Euro. Für das dritte Kind gibt es 198,00 Euro und für jedes weitere Kind 223,00 Euro im Monat. Bereits seit Januar 2016 sind alle Eltern und unterhaltsgebenden Personen dazu verpflichtet, die eigene und die Steuer-ID des betreffenden Kindes bei einem Neuantrag auf Kindergeldzahlungen anzugeben. Die Bundesrepublik und die zuständigen Behörden wollen dadurch vermeiden, dass Kindergeld mehrfach ausgezahlt wird.
Alle Eltern, die zum ersten Mal einen Kindergeldantrag stellen, müssen den Antrag in allen Einzelheiten vollständig ausfüllen. Tipp: Die eigene Steuer-Identifikationsnummer finden Eltern auf der Lohnsteuerbescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers und auf dem Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes. Die Steuer-IDs für Kinder werden direkt nach den Geburten auf dem Postweg den Eltern übersandt. Dies geschieht vom Bundeszentralamt für Steuern aus und kann rückwirkend auch dort erfragt werden.
Auszahlung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
Die festen Auszahlungstermine für das Kindergeld richten sich nach den Anfangsbuchstaben der Kindergeldnummer. Diese ist auf dem Kindergeldbescheid vermerkt. Dort finden die Eltern alle Termine zur Kindergeldauszahlung im Jahr 2017. Anstatt des Kindergeldes kann auch ein Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden. Dieser Betrag erhöhte sich im Januar 2017 um 108,00 Euro auf insgesamt 4.716,00 Euro pro Jahr und wird vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen. Dabei ergibt sich eine neue Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommensteuer. Im der Regel lohnt sich der Steuerfreibetrag jedoch nur für Eltern, die ein entsprechend hohes Jahreseinkommen erzielen. Nur in solchen Fällen ist die steuerliche Entlastung durch den Freibetrag höher als das Kindergeld. Das zuständige Finanzamt prüft hier bei jeder individuellen Einkommensteuererklärung, welche Version für welche Familiensituation die günstigste ist und wendet die entsprechend an.
Bildquelle: © pixabay.com/Alexandra
1 Kommentar
Ach interessant. Mich betrifft das Thema bald. Mit dem Finanzamt habe ich regelmäßig zu tun. So kenne ich die gar nicht, dass die automatisch das bessere für mich wählen. 😉
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