Kind oder Beruf – diese Frage betrifft nicht nur die Karriereabsichten. Es geht schlicht und einfach auch darum, seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Um Eltern bei der Kinderbetreuung zu unterstützen, gibt es das Elterngeld. Dazu sollten Eltern ein paar Dinge wissen.
Elterngeld – was ist das, wer hat darauf Anspruch und wie lange wird es bezahlt?
Wer sich um sein Kind kümmert, kann meistens nicht Vollzeit arbeiten und Geld verdienen. Allerdings nehmen Kinder in unserer Gesellschaft eine wichtige Stellung ein, weshalb Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder finanziell unterstützt werden. Das Elterngeld ist somit eine Ersatzleistung für die Zeit, in der Eltern nicht arbeiten können. Ausbezahlt wird Elterngeld durch den Staat, weshalb es auch eine Transferleistung ist.
Bezugsberechtigt für Elternzeit sind Eltern oder alleinerziehende Personen, die
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben
- die Betreuung oder Erziehung des Kindes selbst übernehmen
- nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten
Elterngeld wird in Deutschland nicht nach Kalendermonaten, sondern nach den Lebensmonaten des Kindes bezahlt. Wird das Kind zum Beispiel am 15 Juni geboren, läuft der erste Anspruchsmonat vom 15. Juni bis zum 14 Juli, der zweite vom 15. Juli bis zum 14. August. Das Elterngelt ist grundsätzlich auf 14 Monate beschränkt. Eine Abweichung bei der Bezugsdauer sieht jedoch das Elterngeld Plus vor.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Diese Frage ist nicht mit einem einfachen Satz zu beantworten. Die Berechnung des Elterngeldes ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Als Basis dient das durchschnittliche Nettoeinkommen aus Erwerbsarbeit der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Bei unselbstständig Erwerbstätigen wird das jeweilige Nettoentgelt aus dem Bruttoeinkünften ermittelt und bei Selbstständigen mittels pauschaler Abgabensätze.
Elterngeldrechner im Internet nutzen
Die Höhe des errechneten Elterngeldes ist somit einkommensabhängig und beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des ermittelten Nettoeinkommens. Maximal werden 1.800 Euro und mindestens 300,00 Euro ausbezahlt. Zur Ermittlung gibt es im Internet Elterngeldrechner wie zum Beispiel bei elternzeit.de/elterngeld.
Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus– so lassen sich Kind und Beruf kombinieren
Nicht immer können es sich Eltern leisten, für mehrere Monate dem Job fernzubleiben. Das Elterngeld Plus bietet ihnen jedoch die Möglichkeit, Arbeit und Kinderbetreuung miteinander zu kombinieren. Die maximale Arbeitszeit darf jedoch 30 Stunden in der Woche nicht übersteigen. Wird mehr gearbeitet, entfällt für diesen Monat der Anspruch auf das Elterngeld.
Wer Elterngeld Plus beansprucht, bekommt die Hälfte des normalen Elterngeldes, darf dafür aber das Geld über den doppelten Zeitraum beziehen. Einfacher ausgedrückt kann man sagen, dass aus einem Monat Elterngeld zwei Monate werden. Diese Variante eignet sich besonders für Partner, die vier Monate parallel Teilzeit arbeiten, da sie mit dem Partnerschaftsbonus zusätzlich vier Monate Elterngeld Plus beziehen können.
Elterngeld: Wie sieht die Rechnung bei Zwillingen aus?
Bei Mehrlingsgeburten steigt der finanzielle Aufwand für Kleidung und Nahrung deutlich. Dem trägt der Staat mit dem Mehrlingszuschlag Rechnung. Dieser beträgt 300,00 Euro für jedes weitere Kind pro Bezugsmonat. Somit ergibt sich folgende Staffelung im Auszahlungsmodus des Elterngeldes:
Zwillingen 300,00 Euro mehr im Monat
Drillingen 600,00 Euro mehr im Monat
Vierlinge 900,00 Euro mehr im Monat
Elterngeld für Arbeitslose
Auch wer arbeitslos ist oder wird kann Elterngeld beziehen. Das gilt auch für getrenntlebende Eltern, die sich die Erziehung ihres Kindes teilen. Hierzu geben die örtlichen Sozialämter Auskunft sowie lokale Anlaufstellen für Elternberatung und Kindererziehung.
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