Beim Elterngeld handelt es sich um eine feste Leistung, die allen Eltern in Deutschland zusteht und die man eh nicht beeinflussen kann. Das denken viele (werdende) Eltern. Dass das nicht stimmt, zeigt unter anderem der Steuerklassen-Trick, der bei verheirateten Paaren sehr beliebt ist.
Dieser Trick kann unter Umständen für mehrere tausend Euro mehr Elterngeld sorgen, wie die Seite elterngeld.de aufzeigt. Der Haken daran: Du musst sofort handeln, wenn du deine Schwangerschaft bemerkst. Ansonsten ist es möglicherweise schon zu spät.
Zusammenhang: Steuerklasse und Elterngeld
Grundlage dieses Tricks ist die Berechnung des Elterngeldes. Dies wird nämlich am Gehalts-Netto des jeweiligen Elternteils berechnet. Dazu wird auch die Steuerklasse herangezogen. Bei der Mutter ist es zum Beispiel entscheidend, in welcher Steuerklasse sie im überwiegenden Teil des Bemessungszeitraums für das Elterngeld war. Der Bemessungszeitraum sind die letzten 12 Monate vor der Geburt oder vor Beginn des Mutterschutzes. Wenn du deine Schwangerschaft erst in der vierten oder fünften Woche bemerkst, wird es zeitlich schon eng.
Steuerklasse 3 oder 5?
Wenn beide Ehepartner etwa gleich viel verdienen, haben sie wahrscheinlich beide die Steuerklasse 4. Wenn die Gehaltsunterschiede größer sind, wechseln viele Ehepartner die Steuerklasse. Derjenige, der am meisten verdient, hat dann wahrscheinlich die Steuerklasse 3 und derjenige, der weniger verdient, bekommt die Steuerklasse 5. Man nennt die Steuerklasse 5 auch die ungünstigere Steuerklasse, da weniger Netto vom Brutto übrig bleibt. Unterm Strich bleibt dann dem Paar als Ganzes damit jedoch mehr Geld (netto) über.
So funktioniert der Steuerklassen-Trick
Häufig ist es so, dass die Mutter dann in der Steuerklasse 5 ist – also in der schlechteren Steuerklasse, wo weniger Netto vom Brutto übrig bleibt. Wenn die Mutter nun jedoch die überwiegende Zeit in Elternzeit geht und entsprechend auch den großen Anteil des Elterngeldes beziehen möchte, lohnt sich ein Steuerklassenwechsel. Sie würde dann in die Steuerklasse 3 gehen und der Partner in die Steuerklasse 5.
Der Steuerklassenwechsel muss möglichst früh vor der Geburt erfolgen. Ziel ist es, dass mindestens 6 Monate im Bemessungszeitraum die neue Steuerklasse vorliegt. Dann erkennt sie die Elterngeldstelle für die Berechnung auch an. Aber Achtung: Ein Steuerklassenwechsel gilt immer erst ab dem Folgemonat!
Verdient der Partner dann netto nicht weniger?
Man könnte nun nachrechnen und feststellen, dass vor der Geburt durch den Wechsel dem Paar weniger Geld zur Verfügung steht. Das stimmt auch, allerdings gleicht sich das mit der nächsten Steuererklärung wieder aus. Das Paar ist also nicht schlechter gestellt, weil es die Steuerklasse gewechselt hat. Es erhält allerdings mehr Elterngeld. Und genau das ist das Ziel dieses Tricks.
Ein Rechenbeispiel
Da das Ganze sehr theoretisch ist, gibt es hier mal ein Beispiel, wie sich das Steuerklasse wechseln auf die Höhe des Elterngeldes auswirken kann:
In unserem Beispiel verdient die Mutter monatlich 2.700 Euro brutto. Sie ist eigentlich in der „ungünstigen“ Steuerklasse 5 und erhält monatlich ca. 1.500 Euro Netto-Gehalt. Damit würde sie später etwa 900 Euro Elterngeld monatlich bekommen. Wenn sie nun den Steuerklassen-Trick anwendet und wechselt, bekommt sie 2.000 Euro Netto-Gehalt und infolgedessen auch mehr Elterngeld. Das wären dann nämlich etwa 1.260 Euro monatlich. Das sind 360 Euro monatlich mehr Elterngeld oder 4.320 Euro auf 12 Monate gerechnet!
Ihr seht: Ein Steuerklassenwechsel kann sich finanziell richtig lohnen!
Das Formular für den Steuerklassenwechsel gibt es übrigens auch online. Ihr müsst es einfach nur ausfüllen und an das Finanzamt schicken. Mehr ist dazu nicht erforderlich. Nach der Schwangerschaft könnt ihr die Steuerklassen übrigens wieder zurückwechseln.
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