Fahrradtouren sind eine schöne Freizeitaktivität für die ganze Familie. Eltern sollten jedoch nicht nur darauf achten, dass ihre eigenen Fahrräder über die nötige Sicherheitsausstattung verfügen. Ist der Nachwuchs mit dem Fahrrad unterwegs, müssen Eltern an die richtige Ausstattung von Kind und Fahrrad denken. Das ist auch wichtig, wenn die Kinder im Stadtverkehr unterwegs sind und mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Kinder im Straßenverkehr sind vielen Gefahren ausgesetzt. Mit einer sicheren Ausstattung, aber auch Aufklärung über die verschiedenen Risiken sorgen Eltern für die urbane Fahrradsicherheit.
Gefahrenquellen, die Eltern und Kinder kennen sollten
Schon frühzeitig, wenn die Kinder ihre ersten Touren mit dem Fahrrad starten, kommt es darauf an, sie über die Gefahren im Straßenverkehr und das richtige Verhalten zu informieren. Wichtige Informationen für Kinder im Straßenverkehr & urbane Fahrradsicherheit hält das kostenlose E-Book „Fahrradsicherheit: Das Zweirad im urbanen Raum“ bereit.
Die meisten Unfälle mit Fahrrädern ereignen sich an Kreuzungen und Einmündungen, da Radfahrer von anderen Verkehrsteilnehmern häufig übersehen werden. Auch parkende Autos stellen ein Risiko dar, wenn sich plötzlich eine Autotür öffnet. Eltern sollten ihre Sprösslinge darauf hinweisen, dass immer ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden muss. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich Kinder auf dem Fahrrad nicht durch Kopfhörer und Musik vom Smartphone ablenken lassen.
Helm als Grundausstattung für Kinder im Straßenverkehr
Das vielleicht wichtigste Ausstattungsmerkmal für Kinder mit dem Fahrrad ist ein Helm. Er kann zwar Unfälle nicht verhindern, doch mildert er die Folgen und kann sogar lebensrettend sein. Ein Helm für Kinder sollte nach DIN EN 1078 zertifiziert sein und gut passen. Damit der Helm sein volles Schutzpotential entfaltet, darf er auf dem Kopf nicht hin und her rutschen. Wichtig ist auch ein eng anliegender Kinngurt. Damit der Helm auch getragen wird, kommt es auf Tragekomfort und darauf an, dass er dem Kind auch gefällt. Ist das Kind gestürzt, muss ein neuer Helm her.
Die richtige Sicherheitsausstattung für das Fahrrad
Für die urbane Fahrradsicherheit von Kindern kommt es auf die richtige Ausstattung des Fahrrads nach StVZO an. Das Fahrrad sollte unbedingt über diese Ausstattungsmerkmale verfügen:
- rote Schlussleuchte mit Stand- und Bremslichtfunktion
- roten Rückstrahler der Kategorie Z, der nach hinten wirkt
- weiße, ringförmige Reflexstreifen an Reifenflanken, Felgen oder Speichen von Vorder- und Hinterrad
- gelbe Rückstrahler, nach vorn und hinten wirkend, zwei an jedem Pedal
- helltönende Klingel
- weißer Scheinwerfer, nach vorn wirkend, mit Standlichtfunktion
- zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
- weißer, nach vorn wirkendem Rückstrahler, der im Scheinwerfer integriert sein kann
- Energiequelle in Form von Batterie, Lichtmaschine oder wiederaufladbarem Energiespeicher
Was Eltern beim Fahren mit Kindern beachten sollten
Eltern müssen für ihre Kinder im Straßenverkehr einige wichtige Regeln beachten und die Kinder damit vertraut machen. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg fahren, wenn kein baulich abgetrennter Radfahrweg vorhanden ist. Radfahrstreifen, die auf der Straße aufgemalt sind, zählen nicht als baulich abgetrennte Radwege. Kinder dürfen den Gehweg noch bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr benutzen. Eine Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt ist, darf die Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten.
Mitnahme von Kindern
Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren dürfen Kinder auf dem Fahrrad oder im Fahrradanhänger mitnehmen. Bis zu einem Gewicht von 15 Kilogramm dürfen Kinder vorn auf einem Kindersitz mitgenommen werden. Bei einem Körpergewicht von mehr als 15 Kilogramm benötigen Kinder einen Kindersitz auf dem Gepäckträger mit Sicherheitsgurten und einer Schutzvorrichtung für die Füße. Der Kindersitz sollte von einem Experten montiert werden. In einem speziellen Fahrradanhänger, der ebenfalls über Gurte verfügen sollte, können maximal zwei Kinder bis zu einem Alter von sieben Jahren mitfahren. Zur Sicherheit sollten Kinder auch bei der Mitnahme einen Helm tragen.
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